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Führerschein-Foto im Kanton Luzern

Das Strassenverkehrsamt Luzern veröffentlicht die klarsten Fotoregeln der Deutschschweiz. Das ist hilfreich, wenn man sie kennt, und ärgerlich, wenn man sie erst am Schalter erfährt.

Kurz zusammengefasst

  • Nur Farbfotos, schwarzweiss wird nicht akzeptiert
  • Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (Fotoautomaten-Qualität); gedruckte Fotos auf Normalpapier, also PC-Kopien, können nicht akzeptiert werden
  • Das Foto muss scharf und gleichmässig ausgeleuchtet sein, es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein
  • Beim Erstgesuch müssen Sie persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen
  • Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine weitere Kategorie erwerben möchte, kann das Gesuch per Post zustellen

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Warum der Ausdruck in Luzern über alles entscheidet

Die Luzerner Vorgaben nennen zwei Dinge, die anderswo nur zwischen den Zeilen stehen: die Oberfläche des Papiers und die Pixelstruktur. Beides zielt auf denselben Fehler. Ein am Heimdrucker auf Normalpapier ausgedrucktes Bild wird abgelehnt, auch wenn Ausschnitt und Hintergrund perfekt sind.

Die Konsequenz ist einfach. Entweder Sie bestellen die Fotos gedruckt, oder Sie lassen die Datei bei einem Fotodienst auf echtem Fotopapier belichten. Photo Express liefert beides: die geprüfte Datei für CHF 8.90 oder gedruckte Fotos per Post für CHF 14.90 inklusive Datei.

Die Bildanforderungen im Detail

Schultern gerade, direkter Blick in die Kamera, Augen offen und sichtbar, auch bei Brillenträgern, neutraler Gesichtsausdruck, Hintergrund einfarbig und ohne Schatten. Weder eine andere Person noch ein Gegenstand darf auf dem Foto zu sehen sein.

Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, auch kein Stirnband oder eine auf den Kopf geschobene Brille. Ausnahmen gelten nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen; dann muss das Gesicht mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein.

Der Weg zum Lernfahrausweis in Luzern

Der Sehtest wird direkt auf dem Gesuch eingetragen und ist 24 Monate gültig; bei einem weiteren Gesuch entfällt er. Dem ersten Gesuch für die Kategorien A, A1, B oder B1 ist immer ein Original-Nothelferausweis beizulegen, der nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen darf.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters zugestellt. Lernfahrausweise werden nicht verlängert, es braucht ein neues Gesuch, und pro Kategorie sind maximal zwei möglich.

Adresse

Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern, Führerzulassung, Arsenalstrasse 45, 6010 Kriens
Briefpost an Postfach 3970, 6002 Luzern 2

Häufige Fragen

Reicht ein Automatenfoto?

Ja. Die Luzerner Vorgaben nennen Fotoautomaten-Qualität als Massstab für das Papier. Entscheidend ist die Qualität, nicht der Ort der Aufnahme.

Kann ich das Foto per E-Mail schicken?

Für das Lernfahrgesuch verlangt Luzern ein physisches Foto beim Gesuch. Klären Sie Sonderfälle direkt mit der Führerzulassung ab.

Muss ich zweimal hin?

Beim ersten Gesuch reicht ein Termin, entweder bei der Gemeinde oder direkt in Kriens. Nehmen Sie Foto, Gesuch, Nothelferausweis und Ausweisdokument gleich mit.

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